Viele Unternehmer freuen sich bereits über die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für steuerrelevante Unterlagen auf 8 Jahre bzw. 7 Jahre. Jetzt könnte der Bundesrat zum Spielverderber werden. Denn der spricht sich in seiner Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2013 (JStG 2013) klar gegen kürzere Aufbewahrungspflichten aus. Stecken tatsächlich Sachgründe dahinter – oder politisches Kalkül?
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Jahressteuergesetz 2013
Bundesrat-Stellungnahme zum JStG 2013, Teil 3: Regierung muss richtig ran!
Die Kritik-Liste des Bundesrats zum Jahressteuergesetz 2013 (JStG 2013) ist so lang, dass wir daraus gleich drei Artikel gemacht haben. Unser Top-Thema gestern: Die Offensive gegen Steuergestaltungsmodelle und Steuerschlupflöcher. Lesen Sie heute, was die Länder außerdem mit dem Jahressteuergesetz 2013 vorhaben.
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Bundesrat-Stellungnahme zum JStG 2013, Teil 2: Steuergestaltungsmodelle im Visier
Steuergestaltungsmodelle können Milliardenlücken in den Staatshaushalt reißen, das hat nicht zuletzt die medienwirksame Porsche-Übernahme von VW gezeigt. Nun will der Bundesrat über das Jahressteuergesetz 2013 (JStG 2013) viele beliebte Schlupflöcher stopfen. Lesen Sie, warum nicht nur der Fiskus, sondern auch Sie als Steuerberater davon profitieren.
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Bundesrat-Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2013, Teil 1: Ein Kurzüberblick
Die Länder haben am 06.07.2012 ihre Meinung zum Regierungsentwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 (JStG 2013) geäußert. Lesen Sie eine erste kurze Zusammenfassung der Stellungnahme.
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Jahressteuergesetz 2013 (JStG 2013) verkürzt Aufbewahrungsfristen für Geschäftspapiere
Diese Nachricht wird Ihre Mandanten freuen: Die Aufbewahrungsfristen für steuerrelevante Geschäftspapiere sollen sinken – zunächst auf 8 Jahre (2013-2015) und dann sogar auf 7 Jahre (ab 2015).
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Kabinett beschließt Entwurf zum Jahressteuergesetz 2013 (JStG 2013)
Die Bundesregierung hat am 23.05.2012 den Entwurf zum Jahressteuergesetz 2013 (JStG 2013) beschlossen. Das Jahressteuergesetz 2013 (JStG 2013) enthält insgesamt 49 Änderungen aus verschiedenen Steuerbereichen. Der Regierungsentwurf beinhaltet im Vergleich zum vorherigen BMF-Referentenentwurf vom 05.03.2012 noch einige Neuregelungen.
Koalition verschiebt Kabinettsbeschluss über das Jahressteuergesetz 2013 (JStG 2013)
Nach Medienberichten hat die Koalition den Kabinettsbeschluss über das Jahressteuergesetz 2013 (JStG 2013) verschoben. Der Gesetzesentwurf sollte ursprünglich am 25.04.2012 beschlossen werden. Hintergrund der Vertagung sei u.a. Uneinigkeit über die Wehrsoldbesteuerung. Bis spätestens 23.05.2012 soll ein neuer Termin folgen.
Jahressteuergesetz 2013 (JStG 2013): Änderungen bei Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie in weiteren Bereichen
Der BMF-Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2013 (JStG 2013) vom 05.03.2012 betrifft viele Bereiche des Steuerrechts. Das Jahressteuergesetz 2013 (JStG 2013) dient insbesondere der Anpassung an das EU-Recht, an die Rechtsprechung des EuGH und BFH, an internationale OECD-Entwicklungen sowie an Empfehlungen des Bundesrechnungshofs. Das Jahressteuergesetz 2013 (JStG 2013) tritt im Wesentlichen am 01.01.2013 bzw. ab dem Veranlagungszeitraum 2013 sowie für Kapitalerträge, die dem Gläubiger nach dem 31.12.2012 zufließen, in Kraft. Gleichzeitig tritt das EG-Amtshilfegesetz (EGAHiG) außer Kraft. Nachfolgend werden die wichtigsten geplanten Änderungen im Umsatzsteuergesetz, im Körperschaft- und Gewerbesteuergesetz (etwa im Hinblick auf die Mutter-Tochter-Richtlinie), im Außensteuergesetz, bei der Abgabenordnung sowie bei der internationalen Zusammenarbeit (EU-Amtshilfegesetz – (EUAHiG) vorgestellt. Continue reading
Jahressteuergesetz 2013 (JStG 2013): Das ändert sich bei der Einkommensteuer
Mit einem Referentenentwurf vom 05.03.2012 setzt das BMF die Tradition der Jahressteuergesetze fort. Das Jahressteuergesetz 2013 (JStG 2013) soll insbesondere dazu dienen, europarechtliche Vorgaben umzusetzen, etwa mittlerweile geänderte EU-Richtlinien, bilaterale Verträge oder die Rechtsprechung des EuGH. Im Vergleich hierzu machen die national motivierten Änderungen nur einen kleinen Teil aus. Einen Schwerpunkt im neuen Steuergesetz bildet die Einführung des EU-Amtshilfegesetzes über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung; das bisher gültige EG-Amtshilfe-Gesetz (EGAHiG) soll dadurch ersetzt werden.
Bei der Einkommensteuer sind die Änderungen umfangreich und vielseitig. Insbesondere die Anpassungen beim Lohnsteuerabzug tragen zu einer erheblichen Verfahrensvereinfachung bei. Denn die Gültigkeitsdauer von Freibeträgen wird auf zwei Jahre erhöht.