Seit 1.1.2017 gilt das neue StModernG (Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens). Der Gesetzgeber hat damit die Rahmenbedingungen für ein Verfahren zur Übermittlung von Vollmachtsdaten geschaffen.
Für Steuerberater birgt das jedoch einige Fallstricke: Übermitteln Sie falsche Vollmachtsdaten oder teilen Sie Änderungen nicht rechtzeitig mit, so drohen empfindliche Geldbußen! Klicken Sie hier und lesen Sie dazu diesen Warnhinweis des DStV.