Am 1.12.2016 hat der Bundestag seine Zustimmung zum BEPS-Umsetzungsgesetz (Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnverkürzungen und –verlagerungen) gegeben – aber nicht ohne weiteren Änderungsbedarf anzumerken.
Umsatzsteuer: Die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel 2016/2017
Zugegeben: Im Jahr 2016 gab es nur marginale Neuerungen im Umsatzsteuergesetz – hauptsächlich kommen die Änderungen durch die Rechtsprechung der Finanzverwaltung zustande. Nichtsdestotrotz sollten Sie als Steuerberater auch über diese Neuerungen Bescheid wissen!
Gesetzgeber macht Ernst: Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz vorgelegt
Der Gesetzgeber sagt Briefkastenfirmen den Kampf an: Als Antwort auf die Anfang April 2016 aufgetauchten „Panama Papers“ hat das BMF jetzt den Entwurf eines „Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (kurz: Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz, StUmgBG) vorgelegt.
BEPS-Umsetzungsgesetz: Der neue § 138a AO und das Country-by-Country Reporting
Stichwort „Country-by-Country-Reporting“ – es geht um Transparenz: Mit den Neuregelungen durch das BEPS-Umsetzungsgesetz (auch bekannt als Jahressteuergesetz 2017) erfolgt die Umsetzung der OECD-Maßnahme 13 in nationales Steuerrecht. Hierdurch sollen insbesondere multinational tätige Unternehmen in die Pflicht genommen werden, Zahlen zu ihren internationalen Steuerlasten, Gewinnen und Umsätzen gegenüber den Finanzämtern zugänglich zu machen.
Darüber hinaus sollen die Berichte auch weitere Kennziffern enthalten, wie beispielsweise Mitarbeiterzahl, Vermögenswerte und geschäftliche Tätigkeiten.
Die Umsetzung erfolgt dabei im Rahmen einer Verrechnungspreisdokumentation. Sie ist Teil des neuen § 138a AO. Klicken Sie hier und lesen Sie weiter: In diesem Beitrag stellen wir Ihnen die relevanten Neuerungen durch das BEPS-Umsetzungsgesetz in der Abgabenordnung vor!
BEPS-Umsetzungsgesetz: Harsche Kritik während Anhörung im Bundestag
Die Pläne der Bundesregierung zur besseren Erfassung von im Ausland steuerfrei oder gering besteuerter Einkünfte sind bei einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses bei den meisten Sachverständigen auf starke Kritik gestoßen – das geht aus der entsprechenden hib-Meldung vom 20.10.2016 hervor.
Das BEPS-Umsetzungsgesetz (auch bekannt als Jahressteuergesetz 2017) steht damit unter keinem guten Stern. Klicken Sie hier: Die entsprechende hib-Meldung haben wir in diesem Beitrag für Sie aufbereitet!
BEPS-Umsetzungsgesetz: Das geheime Jahressteuergesetz 2017?
Am 5.9.2016 hat die Regierung einen Gesetzesentwurf mit dem Titel „Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und –verlagerungen“ (BEPS-Umsetzungsgesetz) eingebracht. Es enhält umfangreiche Steueränderungen ab 2017.
Am 23.9.2016 hat der Bundesrat über das Gesetz beraten und zahlreiche Vorschläge eingebracht – die 43-seitige Stellungnahme umfasst dabei Änderungen quer durch die wichtigsten Steuergesetze. Aus dem ursprünglich sehr spitzen Spezialgesetz wird damit mehr und mehr ein sogenanntes Omnibusgesetz. Ist das BEPS-Umsetzungsgesetz damit das nächste Jahressteuergesetz? Klicken Sie hier und lesen Sie weiter!
Bonuszahlungen der Krankenkassen – ein Nullsummenspiel?
Sportliche Betätigung, Teilnahme an Präventionskursen und sogar Zahnreinigung – das gesundheitsbewusste Verhalten wird von immer mehr Krankenkassen durch Bonusprogramme belohnt. Dabei erhalten ihre Mitglieder oftmals Geldprämien, wenn sie im Vorfeld Kosten für die gesundheitsbildenden Maßnahmen übernommen haben.
Nach Ansicht der Finanzverwaltung sollen weitestgehend alle Zahlungen dieser Art den Sonderausgabenabzug mindern. Zumindest war das bisher so, denn jede Bonuszahlung der Krankenversicherung wurde als Beitragserstattung angesehen.
Erbschaftsteuerreform: Fronten bleiben verhärtet
Eines ist klar: Die Sitzung am 8.9.2016 des Vermittlungsausschuss war keine leichte Angelegenheit für die Beteiligten. Keine Seite möchte bei der Erbschaftsteuerreform nachgeben.
Zweites Bürokratieentlastungsgesetz vorgelegt
Der Bürokratieabbau geht in die nächste Runde: Am 3.8.2016 hat das Bundeskabinett den „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie“ beschlossen. Mit dieser wichtigen Steueränderung ab 2017 folgt die Regierung ihrer Linie, die sie bereits im Juli 2015 mit dem ersten Bürokratieentlastungsgesetz angestoßen hat.
FG Köln: Das ist bei der Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs zu beachten!
Generell gilt: Wird ein betriebliches Fahrzeug privat genutzt, wird es grundsätzlich nach der 1-%-Regelung versteuert. Eine Besteuerung auf Grundlage der tatsächlichen Nutzungsverhältnisse erfolgt nur, wenn ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt wird.
Entscheidend dabei ist, dass die Angaben im Fahrtenbuch glaubhaft sind und eine Manipulation ausschließen. Das bestätigt jetzt auch das FG Köln in einem neuen Urteil zur ordnungsgemäßen Führung eines Fahrtenbuchs, das Sie kennen sollten! Klicken Sie hier und lesen Sie weiter!