Neues zum Thema Gelangensbestätigung: Die neuen Buchnachweise und Belegnachweise bei der Ausfuhrlieferung und der innergemeinschaftlichen Lieferung sind erst nach dem 31.03.2012 verbindlich in der Anwendung.
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Kabinett beschließt Abbau der kalten Progression
Mit dem am 07.12.2011 vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression sollen die Steuerpflichtigen in den Jahren 2013 und 2014 um ein Volumen von insgesamt 6 Mrd. € pro Jahr entlastet werden.
Gestatten, Gelangensbestätigung: Neue Nachweisregelungen für den Warenexport ab 01.01.2012
Wer bei Ausfuhren in ein Drittland oder bei innergemeinschaftlichen Lieferungen von der Umsatzsteuer befreit werden will, kommt um neue Buch- und Belegnachweise nicht herum. Vor allem die sogenannte Gelangensbestätigung sollten Ihre Mandanten kennenlernen.
Bundesrat stimmt Änderungen mehrerer Steuergesetze zu – Gelangensbestätigung kommt
In seiner Sitzung am 25.11.2011 hat der Bundesrat einer ganzen Reihe von Änderungen der Steuergesetze zugestimmt, die nunmehr planmäßig in Kraft treten können. Die Verkündung im BGBl ist noch in diesem Jahr zu erwarten.
Bundestag beschließt Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – kurz; BeitrRUmsG) soll die Richtlinie des Rates vom 16.03.2010 über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen (Richtlinie 2010/24/EU) in nationales Recht umgesetzt werden. Daneben beinhaltet das Gesetz eine ganze Reihe von Änderungen steuerrechtlicher Regelungen bzw. Regelungsbereiche. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz in 2. und 3. Lesung am 27.10.2011 beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrats ist am 25.11.2011 geplant.
Das Gesetz soll grundsätzlich zum 01.01.2012 in Kraft treten (EU-Beitreibungsgesetz und ELStAM-Regelungen). Einzelne Regelungen gelten abweichend hiervon bereits ab dem Tag nach der Gesetzesverkündung oder sogar rückwirkend ab Anfang 2011 bzw. in allen noch offenen Fällen.
Drittes Umsatzsteueränderungsgesetz unterwegs
Die Umsatzsteuer entsteht grundsätzlich mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt wurde („Sollversteuerung“). Auf die Bezahlung der Leistung durch den Kunden kommt es dabei grundsätzlich nicht an. § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG bietet den Unternehmern, deren Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 500.000 € betragen hat, die Möglichkeit, die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten zu berechnen („Istversteuerung“). Dabei entsteht die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Entgelt für die Leistung durch den Unternehmer vereinnahmt worden ist. Das heißt, die Abführung der Steuer an das Finanzamt muss erst erfolgen, wenn und soweit der Kunde gezahlt hat.
Steuervereinfachungen endgültig beschlossen
Nach erfolgreichem Vermittlungsverfahren haben Bundestag und Bundesrat in der letzten Woche das sog. Steuervereinfachungsgesetz beschlossen. Im ersten Versuch hatte der Bundesrat im Juli den Änderungen zur Vereinfachung die Zustimmung verweigert. Die Bundesländer lehnten insbesondere die Möglichkeit ab, die Steuererklärung nur noch alle zwei Jahre abgeben zu können. Diese Regelung ist nun entfallen. Alle anderen Änderungen können aber wie geplant in Kraft treten.
Änderungen in der UStDV: Buch- und Belegnachweise neu geregelt
Der Referentenentwurf des BMF vom 05.08.2011 zur Zweiten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen soll den Bedarf aufgreifen, der sich im Verlauf des Jahres in mehreren Bereichen des Steuerrechts fachlich ergeben hat. Insbesondere bei Ausfuhrlieferungen in Drittländer und innergemeinschaftlichen Lieferungen an Geschäftspartner im EU-Ausland sind Anpassungen geplant. Hierzu werden mehrere Vorschriften der UStDV geändert, die ab dem 01.01.2012 in Kraft treten sollen. Die darüber hinausgehenden Änderungen der Mantelverordnung treten bereits am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BeitrRLUmsG): Was ändert sich beim Lohnsteuerabzugsverfahren?
Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – BeitrRLUmsG) enthält zahlreiche Änderungen in verschiedenen Bereichen des Steuerrechts. Neuregelungen sind beispielsweise zur Abschaffung der Sanierungsklausel, zur privaten Altersvorsorge (Riester-Rente), zur Kirchensteuer auf Kapitalerträge und zur beschränkten Erbschaftsteuerpflicht vorgesehen. Da in diesem Jahr kein Jahressteuergesetz 2011 (JStG 2011) geplant ist und das Gesetzgebungsverfahren erst Ende des Jahres abgeschlossen werden soll, ist die Aufnahme weiterer Neuregelungen in das Gesetz wahrscheinlich.
EU-Beitreibungsgesetz: Neues Gesetzespaket auf dem parlamentarischen Weg
Am 04.05.2011 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften beschlossen und damit auf den parlamentarischen Weg gebracht.
Mit dem Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BeitrRLUmsG) soll die Umsetzung der sog. Beitreibungsrichtlinie (Richtlinie des Rates vom 16.03.2010 über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen – Richtlinie 2010/24/EU) in nationales Recht erfolgen.