Die Diskussionen über die umsatzsteuerliche Abgrenzung zwischen der begünstigten Lieferung von Speisen und den Restaurationsleistungen nahmen kein Ende. Dann hat das Bundesfinanzministerium ein Schreiben veröffentlicht, das für Klarheit sorgt.
Lesen Sie hier, wie Sie bei Abgabe von Speisen den richtigen Steuersatz anwenden.