Am 07.11.2019 hat der Bundestag das JStG 2019 („Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“) verabschiedet. Klicken Sie hier und lesen Sie weiter!
Jahressteuergesetz 2019 – Das ist neu seit dem 31. Juli!
Die Bundesregierung hat am 31.07.2019 den Gesetzesentwurf zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften beschlossen.
Jahressteuergesetz 2019
Der Spezialreport für Sie
Am 8. Mai 2019 wurde durch das Bundesfinanzministerium der Referentenentwurf für ein „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (nachfolgend „JStG 2019“) vorgelegt. Wir haben für Sie alle Änderungen im Überblick zusammen gefasst. Klicken Sie hier und lesen Sie weiter!
Neue Fassung der GoBD
Die erste Fassung der Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) wurden im November 2014 rechtskräftig. Die Finanzverwaltung hat sie nun neu gefasst und veröffentlicht. Klicken Sie hier und lesen Sie weiter!
Die wichtigsten Steueränderungen 2019: Das ist neu
Hier finden Sie alle wichtigen gesetzlichen Steueränderungen, die der Jahreswechsel 2018/19 mit sich gebracht hat, wie zum Beispiel die geänderten Abgabefristen, das Familienentlastungsgesetz und das Jahressteuergesetz 2018. In diesem Artikel geben wir Ihnen eine Übersicht über die wichtigsten steuerlichen Neuerungen im Jahr 2019. Klicken Sie hier und lesen Sie weiter!
Neue Themenseite zum Jahressteuergesetz 2018
Es wird spannend, das JStG 2018 ist da! Auf unserer neuen Themenseite Jahressteuergesetz 2018 erhalten Sie von uns die relevanten Infos zum 102 Seiten starken Gesetzeswerk, das im Herbst verabschiedet werden soll.
Besonders empfehlen wir Ihnen unseren neuen Spezialreport zum Jahressteuergesetz 2018 – wie immer nach dem Motto: So umfangreich wie nötig, so kompakt wie möglich. Damit Sie sich in kürzester Zeit über alle relevanten Neuerungen informieren können. Erfahren Sie jetzt, was mit dem Jahressteuergesetz 2018 auf Sie zukommt: Klicken Sie hier und starten Sie auf unserer Themenseite zum JStG 2018!
BFH erleichtert Rechnungsangaben für Vorsteuerabzug
Manchmal können kleine Änderungen große Auswirkungen haben – beispielsweise dann, wenn umsatzsteuerliche Rechnungsangaben nicht in der geforderten Genauigkeit eingehalten werden. Denn dann kann ein Vorsteuerabzug verwehrt werden.
In einem aktuellen Urteil hat der BFH jetzt entschieden, dass sich die Angabe des Kalendermonats als Leistungszeitpunkt u.U. aus dem Ausstellungsdatum der Rechnung ergeben kann. Das Urteil steht im Kontext der Vereinfachungsregelung nach § 31 Abs. 4 UStDV. Die Entscheidung des BFH wurde hierbei stark von der EuGH-Rechtsprechung getragen. Erfahren Sie dazu jetzt mehr in unserem neuen Beitrag!
Familienentlastungsgesetz: Referentenentwurf jetzt vorgelegt!
Am 8.6.2018 hat das BMF den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ (kurz: Familienentlastungsgesetz, FamEntlastG) veröffentlicht. Was das Gesetz ändert, erfahren Sie jetzt hier – wir geben Ihnen einen Überblick. Klicken Sie dazu hier!
Kassennachschau: Neues BMF-Schreiben klärt Rechte und Pflichten
Das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ sieht seit Jahresanfang die Kassennachschau vor. Damit hat die Finanzverwaltung ein umstrittenes Mittel an die Hand bekommen, die Kassenaufzeichnung und Buchführung Ihrer Mandanten auch ohne Ankündigung zu prüfen.
Mit Schreiben vom 29.05.2018 hat das BMF jetzt erstmals genauere Hinweise zur Kassennachschau veröffentlicht. Darin erklärt: Welche Aufzeichnungssysteme sind betroffen? Was dürfen die Prüfer? Welche Maßnahmen sind möglich? Und welche Aufzeichnungen müssen Mandanten vorlegen? Klicken Sie hier und lesen Sie jetzt weiter!
Jetzt doch: BFH hat Zweifel an der Höhe der Nachzahlungszinsen
Innerhalb von wenigen Wochen musste sich der BFH gleich zweimal mit der Höhe der Nachzahlungszinsen auseinandersetzen. Das Spannende: Er kommt zu zwei unterschiedlichen Ergebnissen.
In der aktuellen Entscheidung IX B 21/18 v. 25.04.2018 hat der 9. Senat des BFH über die Aussetzung der Vollziehung (AdV) nach § 69 Abs. 3 FGO ernstliche Zweifel an der Höhe der Zinsen nach § 238 Abs. 1 AO für den Zeitraum ab 2015 geäußert.