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Aktuelle Steueränderungen im Überblick

Wachstumsbeschleunigungsgesetz – gratis Broschüre downloaden

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Wachstumsbeschleunigungsgesetz 2010: Was ändert sich ab 2010?
– Der Überblick mit den für die Praxis wichtigsten Neuerungen ab 01.01.2010 durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz, von Dipl.-Finanzwirt Robert Kracht.

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Der Bundestag hat am 04.12.2009 das umstrittene Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) verabschiedet. Zuvor ist der ursprüngliche Gesetzesentwurf im Finanzausschuss noch in einigen Punkten geändert worden. Hierbei handelt es sich vor allem um Klarstellungen beim ermäßigten Umsatzsteuersatz für Hotels und Beherbergungsbetriebe, die zeitliche Anwendung der Verbesserung der Unternehmensnachfolge sowie Feinjustierungen bei der Grunderwerbssteuer.

Nach der Zustimmung des Bundesrats zum Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums am 18.12.2009 und der Veröffentlichung im BGBL treten die Änderungen zum 01.01.2010 in Kraft.

Wenn Sie das Wachstumsbeschleunigungsgesetz schon durchgearbeitet haben, lesen Sie bitte nicht weiter!

Denn bei uns erfahren Sie, was die Fülle der Änderungen für Ihre Beratungspraxis wirklich bedeutet: Mit unserem exklusiven Gratis-Spezial-Report von Diplom-Finanzwirt Robert Kracht und den kostenlosen JStG-News per E-Mail:

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Was ist für Sie drin im Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachtumsbeschleunigungsgesetz)?

Bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer wird für Geschwister ein neuer Stufentarif von 15% bis 43%, statt der bisherigen Sätze von 30% oder 50% eingeführt. In der Einkommenssteuer werden Familien durch einen Anstieg der Kinderfreibeträge von 6.024 € auf 7.008 € und eine Erhöhung des Kindergeldes um 20 € pro Kind entlastet.

Sie denken, das war es schon?

Das ist erst der Anfang! Hinzu kommt außerdem ein sogenanntes "Krisenprogramm" zur Steuerentlastung für Unternehmen.

Um Ihren Mandanten zu den Folgen durch das Wachstumsbeschleunigungesgesetz optimal beraten zu können, müssen Sie sich als Steuerberater detailliert mit den Änderungen ab 2010 vertraut machen!

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Soviel ist sicher:

Selbstständige und Unternehmer werden zum Wachstumsbeschleunigungsgesetz verstärkt Ihren Rat suchen

Denn das Wachstumsbeschleunigungsgesetz hält in etlichen Passagen Stolperfallen parat:

  • Ab dem 01.01.2010 unterliegen kurzfristige Beherbergungsleistungen von bis zu sechs Monaten in Hotels und Gaststätten dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7%. Weiter dem Regelsteuersatz von 19 % unterliegen Wellnessangebote, Verpflegung, TV-Nutzung und sonstige Pauschalangebote.
  • Nach dem 31.12.2009 verwirklichte Grundstücks- oder Anteilsübertragungen im Rahmen bestimmter betrieblicher Umstrukturierungen werden durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz von der Grunderwerbssteuer befreit. Begünstigt sind Rechtsvorgänge, an denen ausschließlich ein herrschendes Unternehmen und ein oder mehrere von diesem herrschenden Unternehmen abhängige Gesellschaften beteiligt sind.
  • Die steuerlichen Bedingungen für die Unternehmensnachfolge im Wege der Erbschaft oder Schenkung werden im Wachstumsbeschleunigungsgesetz krisenfest ausgestaltet, indem die Zeiträume der Behaltefristen von sieben bzw. zehn Jahren rückwirkend ab 2009 verkürzt und bei der Lohnsummenregelung die erforderlichen Lohnsummen abgesenkt werden.

Ihre Mandantschaft kann also mit einer Fülle von Steueränderungen durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz rechnen!

Sichern Sie sich am besten jetzt Ihren Wissensvorsprung – noch bevor die ersten Fragen auf Sie zukommen:

Erfahren Sie jetzt alles über die wichtigsten Neuerungen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes – kostenlos!

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Nochmals:

Wenn Sie das Wachstumsbeschleunigungsgesetz schon durchgearbeitet haben, bestellen Sie bitte nicht unseren Gratis-Report!

Falls nicht, helfen wir Ihnen, bei der Fülle der Neuerungen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes den Überblick zu behalten: Mit der kostenlosen Broschüre "Wachstumsbeschleunigungsgesetz 2010" und unserem gratis News-Service.

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