Der vom Bundesfinanzhof (BFH) veröffentlichte Jahresbericht für 2009 klärt nicht nur über die Tätigkeiten des obersten deutschen Finanzgerichts im abgelaufenen Jahr auf, sondern weist auch auf Schwerpunktentscheidungen hin, mit denen 2010 voraussichtlich gerechnet werden kann. Doch nicht nur zu diesen Sachverhalten ist es ratsam, entsprechende Fälle über einen ruhenden Einspruch offenzuhalten.

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