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Aktuelle Steueränderungen im Überblick

Spezialreport: Gelangensbestätigung 2013

Spezialreport Gelangensbestätigung 2013

Informieren Sie sich, welche Regeln zum Nachweis einer ig. Lieferung ab dem 1. Oktober 2013 verbindlich gelten!

Schritt für Schritt erklärt von Dipl.-Finanzwirt und Zoll- und Außenwirtschaftberater Joachim Metzner.

Mit zahlreichen Praxistipps, Beispielen, Schaubildern und Tabellen.

Alle Artikel zum Stichwort Referentenentwurf:

Nach Medienberichten hat die Koalition den Kabinettsbeschluss über das Jahressteuergesetz 2013 (JStG 2013) verschoben. Der Gesetzesentwurf sollte ursprünglich am 25.04.2012 beschlossen werden. Hintergrund der Vertagung sei u.a. Uneinigkeit über die Wehrsoldbesteuerung. Bis spätestens 23.05.2012 soll ein neuer Termin folgen.
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Der BMF-Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2013 (JStG 2013) vom 05.03.2012 betrifft viele Bereiche des Steuerrechts. Das Jahressteuergesetz 2013 (JStG 2013) dient insbesondere der Anpassung an das EU-Recht, an die Rechtsprechung des EuGH und BFH, an internationale OECD-Entwicklungen sowie an Empfehlungen des Bundesrechnungshofs. Das Jahressteuergesetz 2013 (JStG 2013) tritt im Wesentlichen am 01.01.2013 bzw. ab dem Veranlagungszeitraum 2013 sowie für Kapitalerträge, die dem Gläubiger nach dem 31.12.2012 zufließen, in Kraft. Gleichzeitig tritt das EG-Amtshilfegesetz (EGAHiG) außer Kraft. Nachfolgend werden die wichtigsten geplanten Änderungen im Umsatzsteuergesetz, im Körperschaft- und Gewerbesteuergesetz (etwa im Hinblick auf die Mutter-Tochter-Richtlinie), im Außensteuergesetz, bei der Abgabenordnung sowie bei der internationalen Zusammenarbeit (EU-Amtshilfegesetz – (EUAHiG) vorgestellt. » weiter lesen

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Mit einem Referentenentwurf vom 05.03.2012 setzt das BMF die Tradition der Jahressteuergesetze fort. Das Jahressteuergesetz 2013 (JStG 2013) soll insbesondere dazu dienen, europarechtliche Vorgaben umzusetzen, etwa mittlerweile geänderte EU-Richtlinien, bilaterale Verträge oder die Rechtsprechung des EuGH. Im Vergleich hierzu machen die national motivierten Änderungen nur einen kleinen Teil aus. Einen Schwerpunkt im neuen Steuergesetz bildet die Einführung des EU-Amtshilfegesetzes über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung; das bisher gültige EG-Amtshilfe-Gesetz (EGAHiG) soll dadurch ersetzt werden.

Bei der Einkommensteuer sind die Änderungen umfangreich und vielseitig. Insbesondere die Anpassungen beim Lohnsteuerabzug tragen zu einer erheblichen Verfahrensvereinfachung bei. Denn die Gültigkeitsdauer von Freibeträgen wird auf zwei Jahre erhöht.

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Der Referentenentwurf des BMF vom 05.08.2011 zur Zweiten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen soll den Bedarf aufgreifen, der sich im Verlauf des Jahres in mehreren Bereichen des Steuerrechts fachlich ergeben hat. Insbesondere bei Ausfuhrlieferungen in Drittländer und innergemeinschaftlichen Lieferungen an Geschäftspartner im EU-Ausland sind Anpassungen geplant. Hierzu werden mehrere Vorschriften der UStDV geändert, die ab dem 01.01.2012 in Kraft treten sollen. Die darüber hinausgehenden Änderungen der Mantelverordnung treten bereits am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

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