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Aktuelle Steueränderungen im Überblick
Abgeltungsteuer

Kapitaleinkünfte – Abgeltungsteuer – Freistellungsauftrag 2011:
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Wann unterliegen Kapitaleinkünfte der Abgeltungsteuer? Welche Anlageformen sind überhaupt betroffen? Und was müssen Anleger bei Freistellungsaufträgen ab 2011 beachten?

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Alle Artikel zum Stichwort Nichtveranlagungsbescheinigung:

Ab 2011 drohen neue Kontrollen bei privater Geldanlage!

Der Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) vom 22.6.2010 (BT-Drucks. 17/2249) sieht neben vielen anderen Maßnahmen im Bereich der Kapitaleinkünfte insbesondere Änderungen beim Freistellungsauftrag, der Nichtveranlagungsbescheinigung sowie den verstärkten Einsatz der Steuer-Identifikationsnummer (TIN) vor. Für Kreditinstitute kommt es hierdurch zu einer erweiterten Mitteilungspflicht, indem sie dem Finanzamt künftig mehr Daten ihrer Kunden automatisch melden müssen. Hierdurch sollen die Kapitalerträge ökonomischer kontrolliert werden können.

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Der Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) sieht insbesondere Anpassungen bei den Regeln der privaten Kapitaleinkünfte und der Umsatzsteuer vor, beinhaltet Reaktionen auf die BFH-Rechtsprechung und hat neue Kontrollen bei der Geldanlage im Gepäck. Dabei enthält der Referentenentwurf eine Vielzahl thematisch nicht oder nur partiell miteinander verbundener Einzelmaßnahmen. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Punkte für die Praxis als Kurzübersicht zusammengestellt.

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Der Referentenentwurf der Bundesregierung für das Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) ist veröffentlicht. Dazu heißt es von Seiten des BMF: Der Referentenentwurf greift den Gesetzgebungsbedarf auf, der in der zweiten Jahreshälfte 2009 nicht mehr umgesetzt werden konnte, und ergänzt ihn um seither erforderlich gewordene steuerrechtliche Maßnahmen. Das Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) enthält eine Vielzahl thematisch nicht oder nur partiell miteinander verbundener Einzelmaßnahmen, die überwiegend technischen Charakter haben. Unter anderem kommt es über den Referentenentwurf zu drei neuen Kontrollen bei der privaten Geldanlage. Und die bundeseinheitliche Steuer Identifikationsnummer (TIN) soll durch den Einsatz zur Überwachung von Geldgeschäften wichtige zusätzliche Funktionen erhalten.
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