Der Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) vom 22.6.2010 (BT-Drucks. 17/2249) sieht neben vielen anderen Maßnahmen im Bereich der Kapitaleinkünfte insbesondere Änderungen beim Freistellungsauftrag, der Nichtveranlagungsbescheinigung sowie den verstärkten Einsatz der Steuer-Identifikationsnummer (TIN) vor. Für Kreditinstitute kommt es hierdurch zu einer erweiterten Mitteilungspflicht, indem sie dem Finanzamt künftig mehr Daten ihrer Kunden automatisch melden müssen. Hierdurch sollen die Kapitalerträge ökonomischer kontrolliert werden können.

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