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Aktuelle Steueränderungen im Überblick
Jahressteuergesetz-JStG-2010

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Der Bundesrat beschließt 180 Veränderungen am Steuerrecht! Wer soll da noch den Überblick behalten?
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Alle Artikel zum Stichwort Erstattungszinsen:

Das Finanzgericht Münster hat die über das Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) eingeführte rückwirkende Besteuerung von Erstattungszinsen für verfassungsgemäß erklärt. Hintergrund: Am 15.06.2010 hatte der BFH entschieden, dass vom Fiskus gezahlte Erstattungszinsen nicht mehr versteuert werden müssen, da Nachzahlungszinsen, die Steuerpflichtige an das Finanzamt zahlen müssen, ebenfalls nicht absetzbar sind. Doch die Freude über dieses Urteil währte nur kurz: Mit dem am 13.12.2010 verkündeten Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) wurde diese günstige Rechtsprechung wieder ausgehebelt: Erstattungszinsen gelten somit in allen offenen Fällen weiterhin als Kapitaleinnahmen und unterliegen der Abgeltungsteuer bzw. bis 2008 der tariflichen Einkommensteuer.

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Jahressteuergesetz 2010: Bundesrat stimmt überraschend zu

Der Bundesrat hat am 26.11.2010 das Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) gebilligt und ist wider Erwarten doch nicht der Empfehlung des Finanzausschusses gefolgt, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Damit sind folgende Streitpunkte zunächst vom Tisch:

  • Der Arbeitgeber muss die übermittelten Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) weder in der Lohnabrechnung ausweisen noch dem Arbeitnehmer einen Ausdruck der Lohnabrechnung aushändigen oder elektronisch bereitstellen. Die Informationen werden vom Finanzamt übermittelt.
  • Die vom Bundesrat angeregte Einführung einer Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen von Gemeinschaften an ihre Mitglieder für unmittelbare Zwecke ihrer nach § 4 Nr. 8 und/oder Nr. 10 UStG steuerfreien Umsätze erfolgt nicht.
  • Das Bescheinigungsverfahren nach § 4 Nr. 20 UStG für bestimmte kulturelle Einrichtungen wird nicht auf § 4 Nr. 21 UStG für private Schulen und andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen übertragen.

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Der Bundestag hat den Entwurf zum Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) in seiner Sitzung am 28.10.2010 in 2./3. Lesung verabschiedet. Insgesamt haben die Parlamentarier rund 180 Änderungen an Steuergesetzen zugestimmt. Bis zuletzt wurden noch viele wesentliche Ergänzungen und Modifikationen am ursprünglichen Regierungsentwurf vom 21.06.2010 (BT-Drucks. 17/2249) vorgenommen.

Das betrifft unter anderem das häusliche Arbeitszimmer, das rückwirkend ab 2007 steuerlich wieder begrenzt berücksichtigt werden kann, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Weitere einschneidende Korrekturen wurden bei der steuerlichen Berücksichtigung von Erstattungszinsen, der Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften bei der Erbschaftsteuer sowie bei Umsatzsteuer und Abgeltungsteuer vorgenommen. Damit hat der Bundestag sowohl auf die Vorschläge des Bundesrates (BT-Drucks. 17/2823 vom 27.8.2010) als auch auf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) reagiert. Nicht in die Beschlussfassung hat es unter anderem die Verschärfungsregelung bei der Selbstanzeige geschafft.

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