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Aktuelle Steueränderungen im Überblick
Abgeltungsteuer

Kapitaleinkünfte – Abgeltungsteuer – Freistellungsauftrag 2011:
Wann unterliegen Kapitaleinkünfte der Abgeltungsteuer? Welche Anlageformen sind überhaupt betroffen? Und was müssen Anleger bei Freistellungsaufträgen ab 2011 beachten?

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Alle Artikel zum Stichwort Entwurf Jahressteuergesetz:

Der Bundestag hat den Entwurf zum Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) in seiner Sitzung am 28.10.2010 in 2./3. Lesung verabschiedet. Insgesamt haben die Parlamentarier rund 180 Änderungen an Steuergesetzen zugestimmt. Bis zuletzt wurden noch viele wesentliche Ergänzungen und Modifikationen am ursprünglichen Regierungsentwurf vom 21.06.2010 (BT-Drucks. 17/2249) vorgenommen.

Das betrifft unter anderem das häusliche Arbeitszimmer, das rückwirkend ab 2007 steuerlich wieder begrenzt berücksichtigt werden kann, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Weitere einschneidende Korrekturen wurden bei der steuerlichen Berücksichtigung von Erstattungszinsen, der Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften bei der Erbschaftsteuer sowie bei Umsatzsteuer und Abgeltungsteuer vorgenommen. Damit hat der Bundestag sowohl auf die Vorschläge des Bundesrates (BT-Drucks. 17/2823 vom 27.8.2010) als auch auf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) reagiert. Nicht in die Beschlussfassung hat es unter anderem die Verschärfungsregelung bei der Selbstanzeige geschafft.

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Ab 2011 drohen neue Kontrollen bei privater Geldanlage!

Der Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) vom 22.6.2010 (BT-Drucks. 17/2249) sieht neben vielen anderen Maßnahmen im Bereich der Kapitaleinkünfte insbesondere Änderungen beim Freistellungsauftrag, der Nichtveranlagungsbescheinigung sowie den verstärkten Einsatz der Steuer-Identifikationsnummer (TIN) vor. Für Kreditinstitute kommt es hierdurch zu einer erweiterten Mitteilungspflicht, indem sie dem Finanzamt künftig mehr Daten ihrer Kunden automatisch melden müssen. Hierdurch sollen die Kapitalerträge ökonomischer kontrolliert werden können.

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Das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften hat die Frist zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldung (ZM) bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen und Dreiecksgeschäften verkürzt: von quartalsweise auf monatlich. Seit dem zweiten Halbjahr 2010 muss die Zusammenfassende Meldung (ZM) bis zum 25. Tag des Folgemonats an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt werden. Seither stauen sich bei Steuerberatern die für die Erstellung der Zusammenfassenden Meldung (ZM) erforderlichen Arbeiten. Und der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) setzt sich wiederholt für eine Verlängerung der Frist bis zum Ende des Folgemonats ein.

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Jahressteuergesetz 2010

Sobald der Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz (JStG) 2010 vorliegt, erfahren Sie hier alles über die einzelnen Etappen des Gesetzgebungsverfahrens.

Dies wird voraussichtlich schon direkt nach den Wahlen zum Deutschen Bundestag der Fall sein. Also bleiben Sie am Ball – wir informieren Sie zeitnah, aktuell und kompetent.

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