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Kapitaleinkünfte – Abgeltungsteuer – Freistellungsauftrag 2011:
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von JStG Redaktion - Kategorie: Steuergesetze 2009 - 13. Januar 2010
Seit Jahresbeginn müssen die rund 3,2 Millionen Arbeitgeber in Deutschland die Entgeltdaten ihrer über 30 Millionen Mitarbeiter gemäß §§ 28b Abs. 6, 97 SGB IV an einen zentralen Datenspeicher senden. Die monatliche Meldung nach dem neuen ELENA-Verfahren wird in das bestehende maschinelle DEÜV-Meldeverfahren eingebunden (Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises, ELENA-Verfahrensgesetz vom 28.03.2009). Nach massiver Kritik am neuen Verfahren hat Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen angekündigt, ELENA noch im Januar 2010 auf den Prüfstand zu stellen und nachzubessern. Jahressteuergesetz.de zeigt, wie das ELENA-Verfahren ab 2010 funktioniert und welche Daten übermittelt werden.
Themen: ELENA, Sozialversicherung