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Aktuelle Steueränderungen im Überblick
Abgeltungsteuer

Kapitaleinkünfte – Abgeltungsteuer – Freistellungsauftrag 2011:
Wann unterliegen Kapitaleinkünfte der Abgeltungsteuer? Welche Anlageformen sind überhaupt betroffen? Und was müssen Anleger bei Freistellungsaufträgen ab 2011 beachten?

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Alle Artikel zum Stichwort Einkommensteuer:

Das Finanzgericht Münster hat die über das Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) eingeführte rückwirkende Besteuerung von Erstattungszinsen für verfassungsgemäß erklärt. Hintergrund: Am 15.06.2010 hatte der BFH entschieden, dass vom Fiskus gezahlte Erstattungszinsen nicht mehr versteuert werden müssen, da Nachzahlungszinsen, die Steuerpflichtige an das Finanzamt zahlen müssen, ebenfalls nicht absetzbar sind. Doch die Freude über dieses Urteil währte nur kurz: Mit dem am 13.12.2010 verkündeten Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) wurde diese günstige Rechtsprechung wieder ausgehebelt: Erstattungszinsen gelten somit in allen offenen Fällen weiterhin als Kapitaleinnahmen und unterliegen der Abgeltungsteuer bzw. bis 2008 der tariflichen Einkommensteuer.

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Ab 2011 drohen neue Kontrollen bei privater Geldanlage!

Der Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) vom 22.6.2010 (BT-Drucks. 17/2249) sieht neben vielen anderen Maßnahmen im Bereich der Kapitaleinkünfte insbesondere Änderungen beim Freistellungsauftrag, der Nichtveranlagungsbescheinigung sowie den verstärkten Einsatz der Steuer-Identifikationsnummer (TIN) vor. Für Kreditinstitute kommt es hierdurch zu einer erweiterten Mitteilungspflicht, indem sie dem Finanzamt künftig mehr Daten ihrer Kunden automatisch melden müssen. Hierdurch sollen die Kapitalerträge ökonomischer kontrolliert werden können.

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In seiner Sitzung am 19.05.2010 hat das Bundeskabinett den vom Bundesminister der Finanzen vorgelegten Entwurf vom Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) beschlossen. Abweichend vom bisherigen Referentenentwurf des BMF hat es insbesondere eine gesetzliche Klarstellung zum Halb-/Teilabzugsverbot bei Liquidationsverlusten neu aufgenommen.

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Jahressteuergesetz 2010: Erste Reaktionen der Verbände

Der Referentenentwurf der Bundesregierung für das Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) vom 29.03.2010 sieht insbesondere Anpassungen bei den Regeln der privaten Kapitaleinkünfte und der Umsatzsteuer vor. Des Weiteren greift der Referentenentwurf die BFH-Rechtsprechung auf und sieht neue Kontrollen bei der Geldanlage vor. Erste Reaktionen der Verbände zeugen zwar von keiner generellen Kritik an den Plänen der Bundesregierung, wohl aber bringen sie Vorschläge für weitere Maßnahmen im JStG 2010. Die Anmerkungen des Deutschen Steuerberaterverbandes und die gemeinsame Stellungnahme von Verbänden wie dem Zentralen Immobilien Ausschuss, dem Deutschen Aktieninstitut und anderen haben wir schon einmal für Sie zusammengefasst.

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