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Spezialreport: Gelangensbestätigung 2013

Spezialreport Gelangensbestätigung 2013

Informieren Sie sich, welche Regeln zum Nachweis einer ig. Lieferung ab dem 1. Oktober 2013 verbindlich gelten!

Schritt für Schritt erklärt von Dipl.-Finanzwirt und Zoll- und Außenwirtschaftberater Joachim Metzner.

Mit zahlreichen Praxistipps, Beispielen, Schaubildern und Tabellen.

Alle Artikel zum Stichwort Belegnachweis:

Die Gelangensbestätigung war letztes Jahr das Streitthema im Steuerrecht. Ursprünglich sah das Bundesfinanzministerium die Gelangensbestätigung als einzig gültigen Nachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung vor. Die Wirtschaft wehrte sich, die Regierung gab nach. Jetzt liegt eine weitere Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) vor. Darin werden die Buch- und Belegnachweise neu geregelt.

Schritt für Schritt erklärt: So funktioniert die ig Lieferung 2013.

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Gelangensbestätigung: Neuer Anlauf mit neuem Entwurf

Der Protest der Wirtschaft gegen die Gelangensbestätigung hat sich gelohnt. Das Bundesfinanzministerium hat einen Entwurf zur Änderung der Vorschriften in der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) erarbeitet. Unternehmen können damit ab dem 01.07.2013 neben der Gelangensbestätigung weitere Buch- und Belegnachweise erbringen, um eine Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen zu rechtfertigen.

Gelangensbestätigung: Worauf ist für die Zeit vor und nach dem 01.07.2013 zu achten?

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Die Gelangensbestätigung wird zum leidigen Dauerthema. Laut BMF-Schreiben vom 01.06.2012 sind die neuen Regelungen für den Buch- und Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen auch nach dem 30.06.2012 noch nicht verbindlich.

Wie geht es jetzt weiter? Unser Experte Regierungsdirektor Peter Mann hat das aktuelle  BMF-Schreiben zur Gelangensbestätigung vom 01.06.2012 für seine neueste Analyse berücksichtigt.

Ergebnis ist unser topaktueller Spezialreport „Reform des Buch- und Belegnachweises bei Ausfuhren und innergemeinschaftlichen Lieferungen“, den Sie am Ende dieses Artikels kostenlos herunterladen können.
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Durch die zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen wurde die UStDV mit Wirkung zum 01.01.2012 geändert. Die Änderungen betreffen u.a. die Nachweispflichten bei Ausfuhren (§ 6 UStG) und bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 6a UStG). Hier sorgt vor allem die Gelangensbestätigung für Gesprächsstoff. Mit BMF-Schreiben vom 09.12.2011 – IV D 3 – S 7141/11/10003 (BStBl I 2011, 1287) wurde die Anwendung der neuen Vorschriften bis zum 01.04.2012 hinausgeschoben. Die Anwendung der Gelangensbestätigung und der anderen Nachweise bei innergemeinschaftlichen Lieferungen wurde anschließend nochmals auf den 30.06.2012 verschoben.
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