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von JStG Redaktion - Kategorie: Jahressteuergesetz 2010 - 29. Oktober 2010
Der Bundestag hat den Entwurf zum Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) in seiner Sitzung am 28.10.2010 in 2./3. Lesung verabschiedet. Insgesamt haben die Parlamentarier rund 180 Änderungen an Steuergesetzen zugestimmt. Bis zuletzt wurden noch viele wesentliche Ergänzungen und Modifikationen am ursprünglichen Regierungsentwurf vom 21.06.2010 (BT-Drucks. 17/2249) vorgenommen.
Das betrifft unter anderem das häusliche Arbeitszimmer, das rückwirkend ab 2007 steuerlich wieder begrenzt berücksichtigt werden kann, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Weitere einschneidende Korrekturen wurden bei der steuerlichen Berücksichtigung von Erstattungszinsen, der Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften bei der Erbschaftsteuer sowie bei Umsatzsteuer und Abgeltungsteuer vorgenommen. Damit hat der Bundestag sowohl auf die Vorschläge des Bundesrates (BT-Drucks. 17/2823 vom 27.8.2010) als auch auf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) reagiert. Nicht in die Beschlussfassung hat es unter anderem die Verschärfungsregelung bei der Selbstanzeige geschafft.
Themen: AfA, Arbeitszimmer, ELStAM, Entwurf Jahressteuergesetz, Erstattungszinsen, Jahressteuergesetz 2010, JStG, Selbstanzeige