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Aktuelle Steueränderungen im Überblick
Abgeltungsteuer

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Der Referentenentwurf des BMF vom 05.08.2011 zur Zweiten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen soll den Bedarf aufgreifen, der sich im Verlauf des Jahres in mehreren Bereichen des Steuerrechts fachlich ergeben hat. Insbesondere bei Ausfuhrlieferungen in Drittländer und innergemeinschaftlichen Lieferungen an Geschäftspartner im EU-Ausland sind Anpassungen geplant. Hierzu werden mehrere Vorschriften der UStDV geändert, die ab dem 01.01.2012 in Kraft treten sollen. Die darüber hinausgehenden Änderungen der Mantelverordnung treten bereits am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

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Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – BeitrRLUmsG) enthält zahlreiche Änderungen in verschiedenen Bereichen des Steuerrechts. Neuregelungen sind beispielsweise zur Abschaffung der Sanierungsklausel, zur privaten Altersvorsorge (Riester-Rente), zur Kirchensteuer auf Kapitalerträge und zur beschränkten Erbschaftsteuerpflicht vorgesehen. Da in diesem Jahr kein Jahressteuergesetz 2011 (JStG 2011) geplant ist und das Gesetzgebungsverfahren erst Ende des Jahres abgeschlossen werden soll, ist die Aufnahme weiterer Neuregelungen in das Gesetz wahrscheinlich.

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Am 04.05.2011 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften beschlossen und damit auf den parlamentarischen Weg gebracht.

Mit dem Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BeitrRLUmsG) soll die Umsetzung der sog. Beitreibungsrichtlinie (Richtlinie des Rates vom 16.03.2010 über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen – Richtlinie 2010/24/EU) in nationales Recht erfolgen.

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Das BMF hat den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie  sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – BeitrRLUmsG) – vom 10.03.2011 mit der Möglichkeit zur Stellungnahme an die Verbände übersandt. Das Gesetz beinhaltet neben einem neuen EU-Beitreibungsgesetz folgende sechs steuerrechtliche Neuregelungen:

  1. Änderung und Neufassung der Regelungen des Lohnsteuerabzugsverfahrens zur Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (§§ 38b, 39 ff. EStG).
  2. Erweiterung des Katalogs der Freiwilligendienste um den Internationalen Jugendfreiwilligendienst.
  3. Engere Bindung der Gewährung von Grundfreibetrag und Sonderausgabenabzug an beschränkt steuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 50 EStG).
  4. Aufhebung der Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG zur Umsetzung der Entscheidung der EU-Kommission.
  5. Überarbeitung des II. Teils der Anlage 24 BewG zur Gewährleistung der Ermittlung des gemeinen Werts im Sachwertverfahren (§§ 189 bis 191 BewG).
  6. Einführung eines Antragsrechts eines beschränkt steuerpflichtigen Erwerbers auf Behandlung des Vermögensanfalls wie bei unbeschränkter Steuerpflicht (§§ 2, 16, 19, 21 und 37 ErbStG).

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