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Kapitaleinkünfte – Abgeltungsteuer – Freistellungsauftrag 2011:
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30. Juni 2011
Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – BeitrRLUmsG) enthält zahlreiche Änderungen in verschiedenen Bereichen des Steuerrechts. Neuregelungen sind beispielsweise zur Abschaffung der Sanierungsklausel, zur privaten Altersvorsorge (Riester-Rente), zur Kirchensteuer auf Kapitalerträge und zur beschränkten Erbschaftsteuerpflicht vorgesehen. Da in diesem Jahr kein Jahressteuergesetz 2011 (JStG 2011) geplant ist und das Gesetzgebungsverfahren erst Ende des Jahres abgeschlossen werden soll, ist die Aufnahme weiterer Neuregelungen in das Gesetz wahrscheinlich.
Themen: Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz, BeitrRLUmsG, ELStAM, Lohnsteuerkarte
Am 04.05.2011 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften beschlossen und damit auf den parlamentarischen Weg gebracht.
Mit dem Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BeitrRLUmsG) soll die Umsetzung der sog. Beitreibungsrichtlinie (Richtlinie des Rates vom 16.03.2010 über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen – Richtlinie 2010/24/EU) in nationales Recht erfolgen.
Themen: Abgeltungsteuer, Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz, BeitrRLUmsG, ELStAM, EU-Beitreibungsgesetz, Kabinettsentwurf, Riester
Das BMF hat den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – BeitrRLUmsG) – vom 10.03.2011 mit der Möglichkeit zur Stellungnahme an die Verbände übersandt. Das Gesetz beinhaltet neben einem neuen EU-Beitreibungsgesetz folgende sechs steuerrechtliche Neuregelungen:
Themen: Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz, BeitrRLUmsG, ELStAM, Erbschaftsteuer, EU-Beitreibungsgesetz, Lohnsteuer, Referentenentwurf
17. Februar 2011
Das Finanzgericht Münster hat die über das Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) eingeführte rückwirkende Besteuerung von Erstattungszinsen für verfassungsgemäß erklärt. Hintergrund: Am 15.06.2010 hatte der BFH entschieden, dass vom Fiskus gezahlte Erstattungszinsen nicht mehr versteuert werden müssen, da Nachzahlungszinsen, die Steuerpflichtige an das Finanzamt zahlen müssen, ebenfalls nicht absetzbar sind. Doch die Freude über dieses Urteil währte nur kurz: Mit dem am 13.12.2010 verkündeten Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) wurde diese günstige Rechtsprechung wieder ausgehebelt: Erstattungszinsen gelten somit in allen offenen Fällen weiterhin als Kapitaleinnahmen und unterliegen der Abgeltungsteuer bzw. bis 2008 der tariflichen Einkommensteuer.
Themen: Abgeltungsteuer, Einkommensteuer, Erstattungszinsen, Jahressteuergesetz 2010, Körperschaftsteuer